Kosten

Kleintiermediziner sind an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden. Bei Fahrten einer Tierärztin fällt in der Regel das Wegegeld an (tagsüber 2,74 EUR pro Entfernungskilometer, mindestens jedoch 10,22 EUR; nachts, an Wochenenden und Feiertagen 4,09 EUR bzw. 13,64 EUR.) Gerechnet wird vom Praxissitz. Ansonsten entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Alle Behandlungen kosten zu Hause das gleiche wie in einer Praxis.

Rufen Sie einfach an und erfahren Sie unverbindlich, was eine Anfahrt zu Ihrem Wohnort kosten würde: meine Mobilnummer lautet 0162 - 44 87 91 8 oder Festnetz: 0231-284 84 56.
Berechnet wird lediglich der Hinweg. Es ist möglich, sich mit Nachbarn zu organisieren und sich das Wegegeld zu teilen.

Alle Untersuchungen, Behandlungen und Leistungen werden vor Ort und in bar direkt beglichen. Eine Zahlung per EC-Karte ist z.Zt. noch nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht auf Rechnung arbeite.

Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Quittung via e-mail oder Post oder eine einfache, handschriftliche vor Ort. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Treffe ich Sie als mobile Tierärztin trotz Terminvereinbarung nicht an, sind selbstverständlich die Anfahrtskosten zu entrichten. Sollte außerhalb der Sprechzeiten ein Notdienst erforderlich sein, gelten erhöhte Notdiensttarife, die Sie bei mir auch erfragen können.

Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691 ff) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27. April 2005 (BGBl.lS.1160) sowie der 2. Verordnung zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl.lS.1105ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
<Hier ist der Link zur Gebührenordnung (GOT)>

 
 
 
 
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