Kosten
Kleintiermediziner sind an die Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) gebunden. Bei Fahrten einer Tierärztin
fällt in der Regel das Wegegeld an (tagsüber 2,74
EUR pro Entfernungskilometer, mindestens jedoch 10,22 EUR;
nachts, an Wochenenden und Feiertagen 4,09 EUR bzw. 13,64
EUR.) Gerechnet wird vom Praxissitz. Ansonsten entstehen keine
zusätzlichen Gebühren. Alle Behandlungen kosten
zu Hause das gleiche wie in einer Praxis.
Rufen Sie einfach an und erfahren Sie unverbindlich, was
eine Anfahrt zu Ihrem Wohnort kosten würde: meine Mobilnummer
lautet 0162 - 44 87 91 8 oder Festnetz: 0231-284
84 56.
Berechnet wird lediglich der Hinweg. Es ist möglich,
sich mit Nachbarn zu organisieren und sich das Wegegeld zu
teilen.
Alle Untersuchungen, Behandlungen und Leistungen werden vor
Ort und in bar direkt beglichen. Eine Zahlung per EC-Karte
ist z.Zt. noch nicht möglich. Bitte haben Sie Verständnis,
dass ich nicht auf Rechnung arbeite.
Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Quittung via e-mail
oder Post oder eine einfache, handschriftliche vor Ort. Alle
Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Treffe ich Sie als mobile Tierärztin trotz Terminvereinbarung
nicht an, sind selbstverständlich die Anfahrtskosten
zu entrichten. Sollte außerhalb der Sprechzeiten ein
Notdienst erforderlich sein, gelten erhöhte Notdiensttarife,
die Sie bei mir auch erfragen können.
Honorierung unserer Leistungen
Die Abrechung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691
ff) unter Berücksichtigung der 1. Verordnung zur Änderung
der GOT vom 27. April 2005 (BGBl.lS.1160) sowie der 2. Verordnung
zur Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl.lS.1105ff).
Diese kann auf Wunsch jederzeit eingesehen werden.
<Hier
ist der Link zur Gebührenordnung (GOT)>
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